In Deutschland unterliegt die Baumfällung strengen gesetzlichen Regelungen, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können. Oft ist eine Genehmigung erforderlich, wenn:
- Der Baum einen bestimmten Stammumfang oder eine bestimmte Höhe überschreitet (häufig 60 cm Umfang in 1 m Höhe).
- Der Baum auf einem Grundstück steht, das unter Naturschutz steht.
- Die Baumart unter besonderen Schutz fällt.
Ausnahmen gelten in der Regel für Bäume in Gefahrensituationen, wie etwa bei akuten Sturmschäden oder wenn der Baum ein Sicherheitsrisiko darstellt.
2. Welche Gesetze regeln die Baumfällung?Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen zur Baumfällung in Deutschland sind:
- Baumschutzsatzungen: Viele Städte und Gemeinden haben eigene Baumschutzsatzungen, die regeln, welche Bäume geschützt sind und welche Fällungen genehmigungspflichtig sind.
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Das Gesetz verbietet Baumfällungen zwischen dem 1. März und dem 30. September, um brütende Vögel zu schützen.
- Waldgesetze der Bundesländer: Für Bäume in Wäldern gelten die spezifischen Regelungen der Landesforstgesetze.
Es ist wichtig, sich bei der zuständigen Behörde über die geltenden Vorschriften zu informieren.
3. Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung einer GenehmigungSo beantragen Sie eine Baumfällgenehmigung:
- Prüfen Sie die Baumschutzsatzung: Informieren Sie sich auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde, ob Ihr Baum unter die Schutzbestimmungen fällt.
- Wenden Sie sich an die zuständige Behörde: In den meisten Fällen ist das Umweltamt, die Naturschutzbehörde oder die Stadtverwaltung für die Genehmigung zuständig.
- Reichen Sie einen Antrag ein: Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:
- Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, Kontaktdaten)
- Standort des Baumes
- Begründung für die Fällung (z. B. Krankheit, Sicherheitsrisiko, Bauvorhaben)
- Fotos des Baumes, um den Zustand zu dokumentieren
- Eventuell ein Gutachten oder eine Stellungnahme eines Baumpflegers
- Zahlen Sie die Bearbeitungsgebühr: Die Gebühren variieren je nach Kommune, liegen aber meist zwischen 30 und 100 Euro.
- Warten Sie auf die Genehmigung: Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2 bis 6 Wochen. In dringenden Fällen, z. B. bei Gefahr im Verzug, kann die Genehmigung beschleunigt werden.
Wenn die Genehmigung erteilt wurde, können Sie die Fällung durchführen lassen. Beachten Sie dabei:
- Fällzeitraum: Achten Sie darauf, den Baum außerhalb der Schutzzeit (1. März bis 30. September) zu fällen, es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor.
- Fachgerechte Ausführung: Lassen Sie die Fällung von einem professionellen Baumpfleger oder Baumfällservice durchführen, um Schäden und Risiken zu vermeiden.
- Ersatzpflanzung: In vielen Fällen verlangt die Behörde, dass Sie einen neuen Baum pflanzen, um den gefällten Baum zu ersetzen. Dies wird in der Genehmigung festgelegt.
Eine Baumfällung ohne Genehmigung kann hohe Bußgelder nach sich ziehen. Die Höhe der Strafe hängt von der Schwere des Verstoßes und den lokalen Vorschriften ab und kann bis zu 50.000 Euro betragen.
Zusätzlich können Sie verpflichtet werden, eine Ersatzpflanzung vorzunehmen oder den Schaden anderweitig auszugleichen.
6. FazitEine Baumfällgenehmigung ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz der Natur und der Umwelt. Indem Sie die geltenden Vorschriften beachten und die Fällung professionell durchführen lassen, vermeiden Sie rechtliche Konsequenzen und tragen zum Erhalt eines nachhaltigen Ökosystems bei. Bei Unsicherheiten oder Fragen wenden Sie sich am besten an Ihre örtliche Behörde oder einen erfahrenen Baumpfleger.