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Was sind die rechtlichen Vorgaben für Baumfällungen in Wohngebieten?

1. Warum gibt es rechtliche Vorgaben für Baumfällungen in Wohngebieten?

Bäume sind ein wesentlicher Bestandteil urbaner Ökosysteme. Sie verbessern die Luftqualität, spenden Schatten und bieten Lebensraum für zahlreiche Tierarten. Aus diesem Grund unterliegen Baumfällungen in Wohngebieten strengen gesetzlichen Regelungen, um den Erhalt der Natur und die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten.

Die rechtlichen Vorgaben zielen darauf ab, das wahllose Entfernen von Bäumen zu verhindern und gleichzeitig einen Ausgleich zwischen Umweltschutz und den Bedürfnissen der Grundstückseigentümer zu schaffen.

2. Welche Gesetze und Verordnungen gelten für Baumfällungen?

Baumfällungen in Wohngebieten sind in Deutschland durch verschiedene Gesetze und lokale Verordnungen geregelt. Zu den wichtigsten gehören:

  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Dieses Gesetz schützt Bäume vor unnötiger Fällung, insbesondere während der Brut- und Nistzeit von Vögeln (1. März bis 30. September).
  • Baumschutzverordnungen: Viele Städte und Gemeinden haben eigene Baumschutzverordnungen, die regeln, welche Bäume geschützt sind und welche ohne Genehmigung gefällt werden dürfen.
  • Bauordnung: In einigen Fällen kann die Fällung von Bäumen auf Grundstücken durch bauliche Maßnahmen beeinflusst werden, etwa bei Bauvorhaben oder der Erweiterung von Gebäuden.
  • Nachbarschaftsrecht: Die Rechte und Pflichten von Nachbarn, insbesondere bei grenznahen Bäumen, sind in den Nachbarschaftsgesetzen der Bundesländer festgelegt.
3. Genehmigungspflicht: Wann ist eine Fällgenehmigung erforderlich?

Ob eine Genehmigung für die Fällung eines Baumes erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Stammumfang und Baumhöhe: Bäume mit einem bestimmten Mindestumfang (z. B. 80 cm in 1 Meter Höhe) oder einer gewissen Höhe stehen oft unter Schutz.
  • Baumart: Bestimmte Baumarten wie Eichen, Buchen oder Kastanien genießen besonderen Schutz.
  • Standort: Bäume in Naturschutzgebieten oder auf öffentlichen Grundstücken dürfen nicht ohne Genehmigung gefällt werden.

Die genauen Anforderungen variieren je nach Gemeinde. Grundstückseigentümer sollten sich daher vorab bei der zuständigen Behörde informieren.

4. Was sind die Konsequenzen bei Verstößen?

Das Fällen eines Baumes ohne die erforderliche Genehmigung kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zu den möglichen Strafen gehören:

  • Bußgelder: Diese können je nach Schwere des Verstoßes zwischen 500 und 50.000 Euro liegen.
  • Ersatzpflanzungen: Die Behörden können anordnen, dass für jeden gefällten Baum ein neuer Baum gepflanzt wird.
  • Rechtsstreitigkeiten: Insbesondere bei Streitigkeiten mit Nachbarn können zusätzliche Kosten und rechtliche Konsequenzen entstehen.
5. Wann ist keine Genehmigung erforderlich?

In einigen Fällen ist keine Genehmigung für eine Baumfällung erforderlich. Dazu gehören:

  • Gefahr in Verzug: Wenn ein Baum eine akute Gefahr für Menschen oder Gebäude darstellt, darf er oft ohne Genehmigung gefällt werden. In solchen Fällen ist eine Dokumentation (z. B. Fotos) jedoch ratsam.
  • Obstbäume: Obstbäume wie Apfel-, Birnen- oder Kirschbäume sind häufig von den Baumschutzverordnungen ausgenommen.
  • Kleine Bäume: Bäume unter einer bestimmten Größe fallen in der Regel nicht unter die Schutzvorschriften.
6. Schritte für eine rechtssichere Baumfällung

Um eine Baumfällung rechtssicher durchzuführen, sollten folgende Schritte eingehalten werden:

  • Informationen einholen: Prüfen Sie die Baumschutzverordnung Ihrer Gemeinde und die geltenden Landesgesetze.
  • Gutachten erstellen: Ein Gutachten eines Baumpflegeexperten kann helfen, den Zustand des Baumes zu bewerten und die Notwendigkeit der Fällung zu begründen.
  • Genehmigung beantragen: Stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde. Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei, wie Fotos, Gutachten und Lagepläne.
  • Fachleute beauftragen: Beauftragen Sie ein professionelles Unternehmen, das die Baumfällung fachgerecht und sicher durchführen kann.
7. Ersatzpflanzungen: Ein Beitrag zur Nachhaltigkeit

In vielen Gemeinden wird vorgeschrieben, gefällte Bäume durch neue Pflanzungen zu ersetzen. Ersatzpflanzungen tragen dazu bei, die ökologische Balance zu erhalten und die Natur langfristig zu schützen. Die Wahl der Baumart und des Standorts erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Behörde.

8. Fazit

Baumfällungen in Wohngebieten unterliegen strengen rechtlichen Vorgaben, um die Natur zu schützen und die Sicherheit zu gewährleisten. Grundstückseigentümer sollten sich stets über die geltenden Vorschriften informieren und bei Bedarf eine Genehmigung einholen. Mit professioneller Unterstützung und sorgfältiger Planung kann eine Baumfällung rechtssicher und umweltfreundlich durchgeführt werden.

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Unsere Dienstleistungen in Thüringen

Fichtenbiber bietet professionelle Baumarbeiten in Thüringen – von der Fällung über Pflege bis hin zur Entsorgung. Hier sind unsere Leistungen im Überblick:

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Standardbaumfällung

Direktfällung, wenn genügend Platz vorhanden ist. Der Baum fällt in eine vorher bestimmte Richtung, gefolgt von Entsorgung oder Verarbeitung.

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Baumfällung in Seilwindentechnik

Kontrollierte Fällung in eine bestimmte Richtung durch eine Seilwinde – ideal für ungünstige Neigungen oder enge Platzverhältnisse.

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Baumfällung in Seilklettertechnik (SKT)

Stückweises Abtragen durch Baumkletterer ohne große Maschinen – optimal für enge Standorte oder geschützte Bereiche.

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Baumfällung in Krantechnik

Sicheres und effizientes Abtragen großer oder instabiler Bäume mithilfe eines Krans – ideal für enge oder gefährliche Lagen.

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Baumpflege & Kronenschnitt

Gesundheitserhalt durch regelmäßigen Schnitt, Kronenpflege und Totholzentfernung – fördert Wachstum und Stabilität.

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Notfällungen & Sturmschadenbeseitigung

Schnelle Beseitigung umgestürzter oder gefährlicher Bäume nach Unwettern – 24/7-Notdienst verfügbar.

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Entsorgung von Grün- & Holzabfällen

Fachgerechte und umweltfreundliche Entsorgung von Ästen, Stammholz und Baumstümpfen – inklusive Recycling oder Brennholzverarbeitung.

🛠️

Wurzelfräsen & Stubbenentfernung

Effektive Entfernung von Baumstümpfen und Wurzeln für eine ebene Fläche – ideal für Neubepflanzung oder Bauvorhaben.

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Kostenlose Baumbesichtigung

Vor-Ort-Termin zur Begutachtung von Bäumen und Beratung zu Pflege, Fällung oder Sicherungsmaßnahmen – unverbindlich und gratis.

Versicherung & Haftung

Vollständig versicherte Baumarbeiten – Schutz vor Schäden an Gebäuden oder Umgebung durch fachgerechte Durchführung.

Einsatz in ganz Thüringen

Fichtenbiber bietet professionelle Baumarbeiten flächendeckend in Thüringen – flexibel und zeitnah verfügbar.

Baumkontrolle & Sicherheitsprüfung

Bewertung der Baumgesundheit, Standfestigkeit und potenzieller Gefahren für die Umgebung.

Unsere Einsatzgebiete in Thüringen

Wir sind in den folgenden Kreisen Thüringens aktiv:

  • 🟢 Altenburger Land
  • 🟢 Eichsfeld
  • 🟢 Ilm-Kreis
  • 🟢 Kyffhäuserkreis
  • 🟢 Nordhausen
  • 🟢 Saale-Holzland-Kreis
  • 🟢 Saale-Orla-Kreis
  • 🟢 Saalfeld-Rudolstadt
  • 🟢 Schmalkalden-Meiningen
  • 🟢 Sömmerda
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